
Die Corona-Regeln der AOK-Nordseeklinik
Wir wollen Sie, Ihre Kinder und unser Team bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen!
Darum halten wir alle von den Bundes- und Landesbehörden und vom Robert Koch-Institut vorgeschlagenen Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus ein. Und wir haben ein umfassendes Hygienekonzept und einen Maßnahmenplan für Ihre und unsere Sicherheit.
Die aktuellen Corona-Regeln der AOK-Nordseeklinik
Stand: 21.09.2022 – Änderungen aufgrund von behördlichen Anordnungen bleiben vorbehalten.
Unsere Aufnahmekriterien
Ab dem 03. April 2022 sieht die geltende Landesverordnung von Schleswig-Holstein keine 3G-Regelung für die Aufnahme in unserer Klinik mehr vor.
Trotzdem und umso mehr möchten wir sie bitten, dass Sie sich und Ihre Kinder in den letzten 3-4 Tagen vor der Anreise konsequent testen und von unnötigen Kontakten distanzieren.
Unser Basisschutz
In den Innenbereichen der Klinik besteht für Erwachsene die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken. Auf dem Klinikgelände unter freiem Himmel gilt die Abstandregelung (1,5 Meter). Sollte der Abstand nicht eingehalten werden, gilt die Maskenpflicht. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Vorrat mit – für den Bedarfsfall haben wir FFP2-Masken vorrätig. Für Schulkinder gilt in den Innenräumen die Pflicht zum Tragen von mindestens medizinischen Masken (OP-Masken). Die Regelungen sind gemäß dem aktuellen Infektionsschutzgesetz vom 01. Oktober 2022 bis zum 09. April 2023 gültig.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter Tel.: 04682–370 zur Verfügung. Per E-Mail erreichen Sie uns über Patientenaufnahme(at)aok-nordseeklinik.de.