Unsere Leistungen für Ihre Kur
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Beschwerden gezielt zu verbessern und Ihre Gesundheit zu stärken!
Nach Ihrer Ankunft führen wir eine medizinische Aufnahmeuntersuchung und ein psychosoziales Aufnahmegespräch mit Ihnen durch. Wir vereinbaren mit Ihnen Ihr persönliches Therapieziel und erstellen einen individuell auf Sie und Ihre Beschwerden zugeschnitten Therapieplan. So haben Sie in den nächsten 500 Stunden zahlreiche Möglichkeiten, von den Angeboten unseres therapeutischen Teams zu profitieren und Ihre ganz persönliche Gesundheitskompetenz zu stärken. Und all das natürlich ganz im Sinne einer Präventionsmaßnahme für Ihre Gesundheit und Zufriedenheit!
Unsere Leistungen während Ihrer Präventionsmaßnahme können beispielsweise sein:
Medizinische & physiotherapeutische Leistungen
- Nordic-Walking
- Achtsamkeitsspaziergänge
- Wassertreten am Strand
- Atemgymnastik am Strand
- Klimatherapie
- Medizinische Bäder
- Kneipp-Güsse
- Hydro-Jet-Massagen
- medizinische Massagen in Einzelfällen (je nach Indikation)
- Rückenschule
- Physiotherapie
- Entspannen und Stretchen
- wechselnde Sportangebote
- Kraft- und Ausdauertraining von Bodyforming über Aquafit bis Zumba
- Gerätetraining
Ärztlich geleitete Schulungen
- gesunde Ernährung
- Vermeidung von Schmerzen
- Asthma-Schulung
- Neurodermitis-Schulung
- Vortrag „Das häufig kranke Kind“
- Vortrag „Das maritime Reizklima“
Psychologische Schulungen
- Umgang mit Stress
- Umgang mit Depression
- Umgang mit Angst
- Zeitmanagement
- Umgang mit digitalen Medien
- Bewusstes Essen
- Umgang mit Rückenschmerzen
- Singen, Musik und Bewegung (siehe auch Singende Klinik)
Sozialpädagogische Schulungen
- Selbstsicherheit im Alltag
- Umgang mit Pubertät
- Umgang mit ADHS
- Umgang mit Homeschooling
- Auskommen mit dem Einkommen
- Gelungene Partnerschaft
- Kreativangebote
Unser Auftrag als Kurklinik
Die AOK-Nordseeklinik arbeitet nach den Vorgaben des vereinbarten Versorgungsvertrags nach § 111a SGB V. Dieser ermächtigt uns zu der Durchführung von Leistungen nach § 24 SGB V und § 41 SGB V im Rahmen von Mutter-Kind-Maßnahmen und Vater-Kind-Maßnahmen.
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