Unsere Leistungen für Ihre Kur

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Be­schwer­den gezielt zu verbessern und Ihre Gesund­heit zu stärken!

Nach Ihrer Ankunft führen wir eine medizinische Auf­nah­me­un­ter­su­chung und ein psycho­sozia­les Auf­nah­me­gespräch mit Ihnen durch. Wir vereinbaren mit Ihnen Ihr persön­liches Therapie­ziel und erstellen einen individuell auf Sie und Ihre Beschwerden zugeschnitten Therapieplan. So haben Sie in den nächsten 500 Stunden zahlreiche Möglichkeiten, von den Angeboten unseres therapeutischen Teams zu profitieren und Ihre ganz persönliche Gesund­heits­kompetenz zu stärken. Und all das natürlich ganz im Sinne einer Prä­ven­tions­maß­nahme für Ihre Gesundheit und Zufriedenheit!

Unsere Leistungen während Ihrer Präventionsmaßnahme können beispielsweise sein:

Medizinische & physio­thera­peu­ti­sche Leistun­gen

  • Nordic-Walking
  • Achtsamkeitsspaziergänge
  • Wassertreten am Strand
  • Atemgymnastik am Strand
  • Klimatherapie
  • Medizinische Bäder
  • Kneipp-Güsse
  • Hydro-Jet-Massagen
  • medizinische Massagen in Einzelfällen (je nach Indikation)
  • Rückenschule
  • Physiotherapie
  • Entspannen und Stretchen
  • wechselnde Sportangebote
  • Kraft- und Ausdauertraining von Body­forming über Aquafit bis Zumba
  • Gerätetraining

Ärztlich geleitete Schulungen

  • gesunde Ernährung
  • Vermeidung von Schmerzen
  • Asthma-Schulung
  • Neurodermitis-Schulung
  • Vortrag „Das häufig kranke Kind“
  • Vortrag „Das maritime Reizklima“

Psychologische Schulungen

  • Umgang mit Stress
  • Umgang mit Depression
  • Umgang mit Angst
  • Zeitmanagement
  • Umgang mit digitalen Medien
  • Bewusstes Essen
  • Umgang mit Rückenschmerzen
  • Singen, Musik und Bewegung (siehe auch Singende Klinik)

Sozialpädagogische Schulungen

  • Selbstsicherheit im Alltag
  • Umgang mit Pubertät
  • Umgang mit ADHS
  • Umgang mit Homeschooling
  • Auskommen mit dem Einkommen
  • Gelungene Partnerschaft
  • Kreativangebote

Unser Auftrag als Kurklinik

Die AOK-Nordseeklinik arbeitet nach den Vorgaben des vereinbarten Ver­sor­gungs­vertrags nach § 111a SGB V. Dieser ermächtigt uns zu der Durch­führung von Leistungen nach § 24 SGB V und § 41 SGB V im Rahmen von Mutter-Kind-Maßnahmen und Vater-Kind-Maßnahmen.

Hier geht’s weiter zur Kinderbetreuung!

Fünf Schritte zu uns!

Um eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur bei uns antreten zu können, brauchen Sie nur fünf Schritte.
Und dann geht’s los mit der aktiven Erholung!